Die Genossenschaft – Gemeinsam ein Ziel erreichen!

Nachdem die Stadt Landau als Eigentümerin des Hauses zum Maulbeerbaum über ein Jahr erfolglos einen Investor für das marode Haus gesucht hatte und erneut dessen Abriss drohte, entwickelten die „Freunde des Hauses zum Maulbeerbaum“ die Idee, das für die Sanierung nötige Eigenkapital durch die Bürgerschaft und durch öffentliche Fördermittel aufzubringen und die Sanierung selbst in die Hand zu nehmen. Hierzu erwies sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) als besonders geeignet.

Die Genossenschaftsidee fand sofort eine breite politische Akzeptanz in der Stadt und erwies sich als einzig verbliebene Alternative zur Sanierung des Hauses zum Maulbeerbaum. Am 23. Juli 2015 gründeten 73 Bürgerinnen und Bürger in
Landau die Genossenschaft „Haus zum Maulbeerbaum eG“.

Die eingetragene Genossenschaft ermöglicht es einer unbestimmten Zahl von Mitgliedern, ein gemeinsames Ziel – hier die Erhaltung eines historisch wertvollen Baudenkmals – mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes (Vermietung/Verpachtung der Räume zur Deckung der Finanzierungs- und Unterhaltskosten) zu erreichen. Die eingetragene Genossenschaft sichert den Erhalt des Gesellschaftsvermögens und die Verfolgung des festgelegten Zweckes durch die Kontrolle eines Aufsichtsrates und durch die Generalversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme hat. Ferner unterliegt die Genossenschaft regelmäßigen Prüfungen durch den Genossenschaftsverband e.V..

Gruendungssatzung Genossenschaft Haus zum Maulbeerbaum

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